Einkauf in die Pensionskasse

Mit einem freiwilligen Einkauf in Ihre Pensionskasse – auch Einlage genannt – stärken Sie Ihre Vorsorgesituation: Ihr Sparguthaben in der Pensionskasse wächst und Ihre Altersleistungen (Rente oder Kapital) verbessern sich. Zudem sind Einkäufe in die Pensionskasse steuerlich begünstigt.

Falls Sie Vorbezüge für Wohneigentum (WEF) in Anspruch genommen haben, ist ein Einkauf erst nach deren Rückzahlung möglich. Sie haben geplant, Ihr Pensionskassenguthaben ganz oder teilweise als Kapital zu beziehen? Dann können Sie bis maximal drei Jahre vor Ihrer Pensionierung einkaufen.

Um einen Einkauf zu tätigen, benötigen wir verschiedene Angaben von Ihnen. Um den Ablauf für Sie möglichst einfach und effizient zu halten, melden Sie sich am besten bei unserer Kundenberatung. Wir danken Ihnen, wenn Sie Ihre Einzahlung bis spätestens Ende November des gewünschten Jahres auslösen. Sie unterstützen uns damit bei der fristgerechten Verarbeitung bis Ende Jahr.

Sie möchten sich vertieft über den Einkauf in die Pensionskasse informieren?
Wir haben alles Wichtige sowie verschiedene Berechnungsbeispiele für Sie zusammengetragen.
Mehr erfahren