Kapitalbezug

Auf den Zeitpunkt der Alterspensionierung kann das ganze Sparguthaben als Kapital bezogen werden. Spätestens einen Monat vor der Alterspensionierung ist der Kapitalbezug anzumelden.

Mit der Kapitalleistung werden die Altersrente und die mitversicherten Renten anteilmässig gekürzt. Im gleichen Ausmass erlöschen die übrigen Ansprüche auf weitere Leistungen gegenüber der Pensionskasse.

steuerrechtlicher Hinweis

Wird ein Kapitalbezug innerhalb drei Jahren nach einer freiwilligen Einlage getätigt, kann das steuerliche Konsequenzen nach sich ziehen (z.B. Aberkennung des Einkommensabzuges für das Einkaufsjahr).

STOPP dem Online-Anlagebetrug

Seit geraumer Zeit häufen sich Anzeigen von Personen, die Online-Anlagebetrügern zum Opfer gefallen sind. Dabei werden Anlegerinnen und Anleger auf Werbebannern im Internet oder per E-Mail mit unrealistischen Gewinnversprechen angelockt. Die Trickbetrüger versprechen, weder Kosten noch Gebühren zu erheben und zeigen ihren potenziellen Opfern direkt am Bildschirm, welche schwindelerregenden Renditen erzielt werden können.

Seien Sie vorsichtig und prüfen Sie genau, wem Sie Ihr Vermögen anvertrauen. Gerade für Menschen, die sich Gedanken darüber machen, wie sie ihr Pensionskassen-Kapital anlegen möchten, lohnt es sich, die Broschüre der Schweizerischen Kriminalprävention(SKP) und der Polizei zu studieren. Sie zeigt Ihnen, wie Sie sich vor Anlagebetrügern schützen.

Hier geht's zur Broschüre.