St. Galler Pensionskasse - Wohneigentum

Finanzierung von Wohneigentum

Für die Finanzierung von selbstgenutzem Wohneigentum mit Ihrem Pensionskassenguthaben haben Sie zwei Möglichkeiten: Sie können Ihr Vorsorgeguthaben vorbeziehen oder verpfänden lassen.

Vorbezug
Der Mindestbezug beträgt 20‘000 Franken. Ihr Guthaben lässt sich für den Erwerb von Wohneigentum oder die Ablösung von Hypotheken einsetzen. Sie können damit wertvermehrende oder werterhaltende Investitionen tätigen oder Anteile einer Wohnbaugenossenschaft kaufen.

Verpfändung
Sie verpfänden Ihr aktuelles Vorsorgeguthaben oder einen bestimmten Betrag Ihres aktuellen Vorsorgeguthabens an Ihre finanzierende Bank. Dazu setzen Sie mit der Bank einen Pfandvertrag auf. Die Verpfändung wird dann bei der sgpk registriert.

Gebühren
Für ihre Dienstleistung beim WEF-Vorbezug oder bei der WEF-Verpfändung erhebt die Versichertenverwaltung eine Gebühr von 300 Franken für den WEF-Vorbezug und 200 Franken für die WEF-Verpfändung (siehe Gebührenreglement).

steuerrechtlicher Hinweis

Wird ein Vorbezug innerhalb drei Jahren nach einer freiwilligen Einlage getätigt, kann das steuerliche Konsequenzen nach sich ziehen (z.B. Aberkennung des Einkommensabzuges für das Einkaufsjahr).

Sie möchten sich vertieft über die Wohneigentumsförderung mit Mitteln der beruflichen Vorsorge informieren?
Wir haben alles Wichtige sowie verschiedene Berechnungsbeispiele für Sie zusammengetragen.
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