St. Galler Pensionskasse - Strafverfahren

Update vom Februar 2024:

Bundesstrafgericht fällt Urteil gegen ehemaligen Angestellten der sgpk und des Kantons St.Gallen

Am 30. Juni 2022 erstattete die Bundesstaatsanwaltschaft Strafanzeige gegen einen ehemaligen Angestellten der sgpk und des Finanzdepartements des Kantons St.Gallen. Ihm wurde vorgeworfen, im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit als Portfoliomanager im Zeitraum vom Juni 2008 bis August 2018 privat getätigte Kauf- und Verkaufsaufträge mit denjenigen der von ihm verwalteten Teilvermögen abgestimmt zu haben. Dies mit der Absicht, persönliche Gewinne zu erzielen. Die Anklage lautete u. a. auf mehrfache ungetreue Amtsführung sowie auf mehrfache qualifizierte ungetreue Geschäftsbesorgung.

Am 21. Juni 2023 erging das Urteil des Bundesstrafgerichts: Der Angeklagte wurde u. a. der mehrfachen ungetreuen Amtsführung gemäss Art. 314 StGB und der mehrfachen Geldwäscherei gemäss Art. 305bis Ziff. 1 StGB schuldig gesprochen. Vom Vorwurf u. a. der mehrfachen, qualifizierten ungetreuen Geschäftsbesorgung im Sinne von Art. 158 Ziff. 1 Abs. 1 und 3 StGB wurde er freigesprochen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es gilt weiterhin die Unschuldsvermutung.

Obschon das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, zeigt sich die sgpk erleichtert über die Entscheide des Bundesstrafgerichts. Insbesondere bestätigten die umfangreichen Ermittlungen noch einmal die Tatsache, dass der Beschuldigte für seine Delikte ausschliesslich privates Vermögen verwendete und nicht die verwalteten Vorsorge- und Anlagevermögen der sgpk. Das gilt auch für die durch die Medien zitierten rund 880'000 Franken, die er laut Bundesstrafgericht bar von seinen eigenen Konti abgehoben hat.

Die sgpk hält noch einmal fest, dass die verwalteten Vorsorge- und Anlagevermögen jederzeit sicher sind und sicher waren. Zudem hat die sgpk zu jedem Zeitpunkt sämtliche durch die Gesetzgeberin und insbesondere im Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) vorgesehenen und vorgeschriebenen Kontrollmechanismen konsequent eingehalten. Das Interne Kontrollsystem (IKS) stellt ausserdem die gesetzeskonforme Umsetzung sicher. Das IKS wird jährlich durch die Revisionsstelle der sgpk überprüft und bestätigt.

Erstinformation vom Oktober 2022:

Strafverfahren gegen einen ehemaligen Angestellten der sgpk und des Kantons St.Gallen

Am 27. Juli 2022 hat die Bundesanwaltschaft im Rahmen einer Medienmitteilung darüber informiert, dass sie Anklage gegen einen ehemaligen Angestellten der sgpk und des Finanzdepartements des Kantons St.Gallen erhoben hat. Dabei geht es um Delikte, die der Beschuldigte während der Zeit seiner Anstellungen bei den genannten Arbeitgeberinnen begangen haben soll. Die Verhandlung wurde auf den 6. Juni 2023 angesetzt.

Gemäss Darstellung der Bundesanwaltschaft soll sich der Angeklagte insbesondere einen Vermögensvorteil verschafft haben, indem er rechts- und pflichtwidrig seine privaten Aktientransaktionen auf die von ihm amtlich getätigten Aktientransaktionen abgestimmt haben soll.

Für diese Tätigkeiten wurde privates Vermögen des Angeklagten verwendet und nicht die verwalteten Vorsorge- und Anlagevermögen der sgpk. Die verwalteten Vorsorge- und Anlagevermögen der sgpk waren und sind jederzeit sicher. Ebenfalls wurden und werden sämtliche durch die Gesetzgeberin und insbesondere im Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) vorgesehenen und vorgeschriebenen Kontrollmechanismen durch die sgpk zu jedem Zeitpunkt konsequent eingehalten. Das Interne Kontrollsystem (IKS) stellt die gesetzeskonforme Umsetzung sicher. Das IKS wird jährlich durch die Revisionsstelle der sgpk überprüft und bestätigt.

Das Arbeitsverhältnis mit dem Beschuldigten wurde nach Bekanntwerden der Strafuntersuchung mit sofortiger Wirkung aufgelöst.

Die sgpk tritt im Verfahren als Nebenklägerin auf, um die Interessen ihrer Versicherten zu wahren, bis die anklagerelevanten Straftaten im Detail durch die Bundesanwaltschaft beurteilt worden sind. Für den Beschuldigten gilt die Unschuldsvermutung.

Da das Verfahren derzeit läuft, können wir aktuell keine weiteren Auskünfte zum Fall geben.