Die drei Säulen der Vorsorge

Erste Säule: obligatorische Rentenversicherung
Die erste Säule ist eine umlagefinanzierte Versicherung für die gesamte Bevölkerung und bezweckt die Existenzsicherung und Vermeidung von Armut.

Zweite Säule: berufliche Vorsorge
Die zweite Säule ist eine kapitalgedeckte Versicherung für die berufstätige Bevölkerung und bezweckt die Deckung der Lebenshaltungskosten.

Dritte Säule: private Vorsorge
Die dritte Säule ist eine freiwillige und steuerlich begünstigte private Vorsorge für Erwerbstätige (Säule 3a) und ergänzt die erste und zweite Säule. Ebenfalls zur dritten Säule (Säule 3b) wird die private Vorsorge ohne Steuerbegünstigung gezählt.

Bei Alter, Invalidität oder Tod erhalten die Berechtigten aus allen drei Säulen Leistungen. Die Höhe der einzelnen Leistung ist immer auch abhängig von den geleisteten Beiträgen des Versicherten.