Pensionierung
Die ordentliche Pensionierung tritt für Frauen und Männer
mit vollendetem 65. Altersjahrs ein. Eine vorzeitige Pensionierung oder
vorzeitige Teilpensionierung mit einer gekürzten Altersrente ist bereits ab dem
vollendeten 58. Altersjahr möglich.
Auf dem Vorsorgeausweis finden Sie die Angaben über Ihre ordentliche Pensionierung sowie über Ihre anwartschaftlichen jährlichen Rentenleistungen.