Zusatzversicherung

In der Zusatzversicherung werden die Lohnbestandteile versichert, die das Zwölffache der maximalen einfachen Altersrente (Stand 2023: 352'800) übersteigen und nach BVG versicherbar sind.

Die sgpk erhebt Beiträge für die Altersvorsorge (Sparbeiträge) und die Kosten der Verwaltung (Verwaltungskostenbeiträge).

Bei Tod, Invalidität und Alter beschränkt sich die Leistungen auf das vorhandene Sparguthaben in der Zusatzversicherung.