Verzinsung der Sparguthaben
Der Stiftungsrat der St.Galler Pensionskasse legt auf Beginn des Kalenderjahres den Sparguthaben-Zinssatz für die austretenden versicherten Personen und am Ende des Kalenderjahres den Sparguthaben-Zinssatz für die nicht ausgetretenen versicherten Personen fest (Art. 23. Abs. Vorsorgereglement).
Der Stiftungsrat hat anlässlich seiner Sitzung vom 22. Dezember 2021 folgende Beschlüsse gefasst:
- Verzinsung der Sparguthaben für das Jahr 2021: 2 Prozent
- provisorischer Zinssatz für unterjährige Ein-/Austritte im Jahr 2022: 1 Prozent (BVG-Mindestzinssatz); Ende 2022 wird, abhängig von der Deckungsgradentwicklung, über die definitive Verzinsung entschieden
Der provisorische Deckungsgrad liegt per 31. Dezember 2021 bei 108.91 Prozent.