Unbezahlter Urlaub

Während eines unbezahlten Urlaubs werden die monatlichen Sparbeiträge in Ihre berufliche Vorsorge ausgesetzt, sowohl Ihre als auch diejenigen Ihrer Arbeitgeberin / Ihres Arbeitgebers. Das bereits angesparte Guthaben in Ihrer Pensionskasse wird durch uns beitragsfrei weitergeführt und verzinst.

Die Risikoversicherung in Ihrer beruflichen Vorsorge gegen die Folgen einer Invalidität oder im Todesfall können Sie während Ihrer Abwesenheit weiterführen, maximal für eine Dauer von 24 Monaten. Alternativ können Sie auch auf die Risikoversicherung verzichten. Bitte melden Sie dies Ihrer Arbeitgeberin / Ihrem Arbeitgeber in schriftlicher Form. Ihr Versicherungsschutz endet nach einem Monat.

Die Meldung eines unbezahlten Urlaubs an uns erfolgt durch Ihre Arbeitgeberin / Ihren Arbeitgeber.

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Wir haben die häufigen Fragen für Sie zusammengetragen.
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