Eintritt in die St.Galler Pensionskasse

Sie werden in die St.Galler Pensionskasse aufgenommen, wenn:

  • Ihre neue Arbeitgeberin / Ihr neuer Arbeitgeber bei der sgpk angeschlossen ist und
  • Ihr Anstellungsverhältnis länger als drei Monate dauert und
  • Sie mehr als den reglementarischen Mindestlohn von 14‘700 Franken (Stand 2023) verdienen und
  • Sie das 17. Altersjahr vollendet haben.

Sie erhalten von der sgpk eine Aufnahmebestätigung sowie einen Versicherungsausweis, sobald Ihre neue Arbeitgeberin / Ihr neuer Arbeitgeber Sie angemeldet hat. Waren Sie bisher bereits in einer Vorsorgeeinrichtung versichert und haben bereits Sparbeiträge einbezahlt, dann erhalten Sie eine Austrittsleistung. Diese Austrittsleistung sowie andere allfällig vorhandene Guthaben bei Freizügigkeitseinrichtungen der zweiten Säule sind an die sgpk zu überweisen. Diese werden dann für den Einkauf in die reglementarischen Leistungen verwendet.

Sie können Ansprüche bei der früheren Vorsorgeeinrichtung aufgrund einer bestehenden Lebensgemeinschaft anrechnen lassen. Sie müssen den Unterstützungsvertrag (siehe Lebenspartnerschaft) innert drei Monaten seit Eintritt mit einem entsprechenden Hinweis (z.B. bisheriger Unterstützungsvertrag und/oder bisherige Vorsorgeregelung) auf die bisherigen Ansprüche bei der sgpk einreichen.