Die Anlagetätigkeit soll auf nachvollziehbaren Erkenntnissen aus Finanzmarkttheorie und -praxis basieren und sich an «Best Practice» orientieren. 

Die Anlagegrundsätze werden in einem Anlagekonzept schriftlich festgehalten und regelmässig überprüft. Das Konzept soll sicherstellen, dass alle mit der Vermögensverwaltung betrauten Instanzen eine einheitliche Anlagephilosophie vertreten, welche nachvollziehbar ist und mit den langfristigen Zielen der Pensionskasse übereinstimmt.

Die Anlageorganisation ist gekennzeichnet durch eine kohärente Regelung der Verantwortlichkeiten. Das Handeln wird bestimmt durch die Werte Disziplin, Integrität, Kompetenz, Transparenz, Unabhängigkeit und Kosteneffizienz.

Die Führungsverantwortung liegt beim Stiftungsrat. Die Umsetzung der Anlagestrategie erfolgt durch den Anlageausschuss und den Anlageverantwortlichen.