Strafverfahren gegen einen ehemaligen Angestellten der sgpk und des Kantons St.Gallen
Am 27. Juli 2022 hat die Bundesanwaltschaft im Rahmen einer Medienmitteilung darüber informiert, dass sie Anklage gegen einen ehemaligen Angestellten der sgpk und des Finanzdepartements des Kantons St.Gallen erhoben hat. Dabei geht es um Delikte, die der Beschuldigte während der Zeit seiner Anstellungen bei den genannten Arbeitgeberinnen begangen haben soll. Die Verhandlung wurde auf den 6. Juni 2023 angesetzt.
Gemäss Darstellung der Bundesanwaltschaft soll sich der Angeklagte insbesondere einen Vermögensvorteil verschafft haben, indem er rechts- und pflichtwidrig seine privaten Aktientransaktionen auf die von ihm amtlich getätigten Aktientransaktionen abgestimmt haben soll.
Für diese Tätigkeiten wurde privates Vermögen des Angeklagten verwendet und nicht die verwalteten Vorsorge- und Anlagevermögen der sgpk. Die verwalteten Vorsorge- und Anlagevermögen der sgpk waren und sind jederzeit sicher. Ebenfalls wurden und werden sämtliche durch die Gesetzgeberin und insbesondere im Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) vorgesehenen und vorgeschriebenen Kontrollmechanismen durch die sgpk zu jedem Zeitpunkt konsequent eingehalten. Das Interne Kontrollsystem (IKS) stellt die gesetzeskonforme Umsetzung sicher. Das IKS wird jährlich durch die Revisionsstelle der sgpk überprüft und bestätigt.
Das Arbeitsverhältnis mit dem Beschuldigten wurde nach Bekanntwerden der Strafuntersuchung mit sofortiger Wirkung aufgelöst.
Die sgpk tritt im Verfahren als Nebenklägerin auf, um die Interessen ihrer Versicherten zu wahren, bis die anklagerelevanten Straftaten im Detail durch die Bundesanwaltschaft beurteilt worden sind. Für den Beschuldigten gilt die Unschuldsvermutung.
Da das Verfahren derzeit läuft, können wir aktuell keine weiteren Auskünfte zum Fall geben.