St. Galler Pensionskasse - Reform der beruflichen Vorsorge (BVG-Reform)

Reform der beruflichen Vorsorge (BVG-Reform): Abstimmung vom 22. September 2024

Am 22. September 2024 stimmt die Schweiz über die Reform der beruflichen Vorsorge ab. Die Reform hat das Ziel, die finanzielle Stabilität der 2. Säule zu sichern und das Leistungsniveau zu erhalten. Ausserdem sollen Personen mit tiefem Einkommen und Teilzeitbeschäftigung besser abgesichert werden. Das Reformpaket umfasst die Senkung des Umwandlungssatzes und der Eintrittsschwelle, sowie eine Flexibilisierung des Koordinationsabzuges. Ausserdem sollen ältere Arbeitnehmende tiefere Sparbeiträge leisten, um so eine Benachteiligung auf dem Arbeitsmarkt zu verringern. Für die Übergangsgenerationen ist zudem ein Rentenzuschlag vorgesehen.

Übrigens: Laufende Renten sind von der Reform nicht betroffen.

Vier zentrale Massnahmen der Reform und ihre Auswirkungen auf unsere Versicherten

Das Massnahmenpaket der BVG-Reform 2024, über das die Schweiz im September abstimmt, umfasst im Wesentlichen vier Punkte:

1. Senkung des Umwandlungssatzes: Angesichts der demografischen Entwicklung und des aktuellen Zinsumfelds soll der Umwandlungssatz von aktuell 6.8 Prozent auf neu 6.0 Prozent gesenkt werden. Diese Massnahme soll die Umverteilung von den aktiven Versicherten zu den Rentnerinnen/Rentnern reduzieren. Schweizer Pensionskassen haben diesbezüglich vorausschauend gehandelt, daher würde diese Senkung nur einen kleinen Teil der Versicherten betreffen. Laut der aktuellen Swisscanto-Pensionskassenstudie 2024 hätte diese Massnahme lediglich bei 13 Prozent aller Neurentnerinnen und Neurentner eine Senkung der Rente zur Folge. (Quelle: Swisscanto Studie 2024).

Versicherte der sgpk sind bestens abgesichert: Dank der hohen Sparbeiträge erhöht sich das Alters-guthaben im Vergleich zur gesetzlichen Lösung stark – gemäss folgendem Rechenbeispiel verdoppelt es sich sogar:

    2. Anpassung Sparbeiträge: Aktuell müssen für ältere Arbeitnehmende höhere Lohnbeiträge geleistet werden als für jüngere. Die Reform sieht vor, den Unterschied zu verringern. 

    Arbeitnehmende, die bei der sgpk versichert sind, leisten bereits heute deutlich höhere Sparbeiträge als gesetzlich vorgesehen. Dies gilt auch bei Annahme der BVG-Reform, wie in der Darstellung ersichtlich ist. Somit sind unsere Versicherten von der Anpassung der Sparskala nicht betroffen.

    3. Einführung eines flexiblen Koordinationsabzugs: Aktuell beträgt der Koordinationsabzug CHF 25'725 unabhängig vom AHV-Lohn und dem Beschäftigungs-grad. Der Koordinationsabzug soll künftig 20 Prozent des AHV-Lohns betragen, um Teilzeitbeschäftigte und Personen mit niedrigen Einkommen besser über die 2. Säule abzusichern. Um Personen mit niedrigen Einkommen den Zugang zur 2. Säule zu erleichtern, sieht die Reform zudem eine Absenkung der Eintrittsschwelle von CHF 22'050 auf CHF 19'845 vor.

    Sowohl Eintrittsschwelle, als auch Koordinationsabzug liegen bei der sgpk schon heute deutlich unter dem gesetzlichen Minimum, weshalb Versicherte der sgpk von dieser Massnahme bei Annahme der Reform nicht betroffen wären.

    BVG aktuell BVG neu sgpk aktuell
    Eintrittsschwelle CHF 22'050 CHF 19'845 CHF 14'700
    Koordinationsabzug CHF 25'725 20% des AHV-Lohns 20% des AHV-Lohns, 
    maximal 14'700 CHF
    Maximal versicherter 

    BVG-Lohn
    CHF 88'200 abzgl. 
    Koordinationsabzug
    CHF 88'200 abzgl.
    Koordinationsabzug
    CHF 352'800 (Grundversicherung) 
    abzgl. Koordinationsabzug
    Minimaler koordinierter 

    Lohn
    CHF 3'675

    nicht gesetzlich definiert 
    (de facto: CHF 15'786,
    entspricht 80% der Eintrittsschwelle)

    CHF 11'760 (minimale einfache
    AHV-Rente abzgl. Koordinationsabzug)

    4. Rentenzuschlag für Übergangsgenerationen: Um die Auswirkungen der Reform abzumildern, erhalten Personen der Übergangsgeneration einen Renten-zuschlag, um mögliche Einbussen durch die Senkung des Umwandlungssatzes auszugleichen. Dieser Zuschlag richtet sich nach Geburtsjahr und angespartem Altersguthaben:

    Übergangsgeneration

    Vorsorgeguthaben bis CHF 220'500 Vorsorgeguthaben zwischen CHF 220'500 
    und CHF 441'000
    Vorsorgeguthaben ab CHF 441'000
    5 erste Jahrgänge

    CHF 200 / Monat

    degressiv gestaffelter Betrag

    CHF 0

    5 nächste Jahrgänge CHF 150 / Monat dito CHF 0 
    5 letzte Jahrgänge  CHF 100 / Monat dito CHF 0

    Quelle: BSV

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