Für die Berechnung Ihrer voraussichtlichen Altersrente
benötigt das Simulationsprogramm verschiedene Informationen,
welche Sie auf Ihrem Versicherungs- bzw. Vorsorgeausweis Ihrer Pensionskasse finden.
Sie haben die Möglichkeit, sich steuerbegünstigt bis zu den maximalen reglementarischen Altersleistungen einzukaufen. Die maximale Höhe ihres Einkaufes,
welcher gemäss Ihren Angaben möglich ist, wird zum gewählten Zeitpunkt angezeigt. Ziel eines Einkaufs ist die Verbesserung des Vorsorgeschutzes.
Damit können Sie allfällige Lücken schliessen, welche beispielsweise durch fehlende Beitragsjahre, Lohnerhöhungen, Pensumserhöhungen, unbezahlten Urlaub
oder bei Scheidung entstanden sind.
01.
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Höhe:
Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt Einkäufe.
Vorbezug
Der Mindestbezug beträgt Fr. 20'000. Ihr Guthaben lässt sich für den Erwerb / die Erstellung von Wohneigentum oder die Rückzahlung von Hypotheken einsetzen.
Ihr Vorsorgeguthaben können Sie ausschliesslich für die Finanzierung von selbstgenutztem Wohneigentum einsetzen.
So ist beispielsweise die Finanzierung von Ferien- oder Zweitwohnungen, Garagen, Schwimmbädern nicht möglich.
Sie können damit wertvermehrende oder werterhaltende Investitionen tätigen oder Anteile einer Wohnbaugenossenschaft kaufen.
Für letzteres ist kein Mindestbetrag vorgeschrieben. Reine Unterhaltsarbeiten können nicht mit Vorsorgeguthaben bezahlt werden.
01.
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Höhe:
Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt zum Wohneigentum.
Lohnänderung
Sollten Sie mit einer Lohnänderung rechnen, können Sie diese hier eingeben. Dadurch wird Ihr massgebender Lohn erhöht.
Dies bedeutet, dass je nach Höhe Ihres aktuellen Lohns nicht der gesamte Betrag angerechnet wird.
Diese Eingabe ist nur bis zum BVG Alter 58 möglich.
Eine genauere Erklärung zum massgebenden und versicherten Lohn finden Sie im Merkblatt Eintritt.
Änderung des Beschäftigungsgrads
Eine Reduktion Ihres Arbeitspensums bedeutet, dass Ihr Sparguthaben zum Zeitpunkt der Reduktion nicht verändert wird, Sie keine Rente beziehen und sich nur Ihr
Lohn reduziert. Diese Lohnreduktion bedeutet, dass Sie bis zu Ihrer ordentlichen Pensionierung weniger Sparbeiträge bezahlen und somit das Altersguthaben bis zur
ordentlichen Pensionierung langsamer steigt. Damit hat eine Reduktion des Beschäftigungsgrades eine tiefere Rente zur Folge.
Bitte beachten Sie, dass für eine Teilpensionierung eine Reduktion Ihres Arbeitspensums von mindestens 20% notwendig ist.
Dies bedeutet, dass Ihr Altersguthaben zum Zeitpunkt der Reduktion geteilt wird. Ein Teil wird passiviert:
Dieser Teil wird nicht mehr weiter wachsen und Sie erhalten darauf eine Rente mit dem entsprechenden Umwandlungssatz ausbezahlt.
Der Teil des Altersguthabens, welcher nicht passiviert wird, wird weiter verzinst und durch die Zahlung der Sparbeiträge auf dem neuen Lohn geäuffnet.
Bei Ihrer ordentlichen Pensionierung wird auf diesen Teil mit dem entsprechenden Umwandlungssatz eine zusätzliche Rente ausbezahlt.
Ihre gesamte Rente wird also aus der ersten Rente bei Teilpensionierung und Ihrer zweiten Rente bei der ordentlichen Pensionierung bestehen.
Beachten Sie, dass diese gesamte Rente tiefer ist als Ihre Rente, die Sie ohne Teilpensionierung erhalten hätten.
Teilpensionierung
Sie haben die Möglichkeit, sich zum Zeitpunkt der Teilpensionierung einzukaufen. Dieser Einkauf bewirkt, dass Sie bei Ihrer ordentlichen Pensionierung
eine totale Rente erhalten, wie wenn Sie sich nicht hätten teilpensionieren lassen. Bevor sie diesen sogenannten Auskauf machen können,
müssen Sie zuerst den maximal möglichen Einkauf tätigen.
Ordentliche Einlage
Höhe:
Max.
Auskauf Rentenkürzung
Höhe:
Max.
Teilpensionierung
Sie haben die Möglichkeit eines Kapitalbezuges. Dies bedeutet, dass Sie sich von Ihrem passivierten Altersguthaben einen Teil
als Kapital auszahlen lassen können.
Aber Vorsicht, die Rente der Teilpensionierung wird auf das Altersguthaben nach dem Kapitalbezug ausbezahlt. Sie fällt also tiefer aus.
Kapitalbezug in CHF
Höhe:
Einkäufe
Möchten Sie in den nächsten Jahren einen Einkauf in die Pensionskasse tätigen?
Vorbezug
Planen Sie, einen Vorbezug für die Finanzierung von Wohneigentum zu tätigen?
Lohnänderung
Erwarten Sie eine Lohnänderung?
Änderung des Beschäftigungsgrads
Haben Sie vor, Ihren Beschäftigungsgrad zwischen dem Alter 58 und 65 zu ändern?
Teilpensionierung
Möchten Sie sich Teilpensionieren lassen?
Teilpensionierung
Planen Sie eine Einlage, um die Reduktion zu mildern?
Teilpensionierung
Sie gleichzeitig einen Kapitalbezug tämtigen?
Sie können nun ihre Eingaben noch einmal ansehen oder direkt zur Berechnung übergehen.
Ihre getätigten Angaben
Einkauf am in Höhe von .-.
Vorbezug am in Höhe von .-.
Lohnerhöhung am in Höhe von .-.
Reduktion des Arbeitspensums am von % auf %.
Teilpensionierung am von % auf %.
Ordentliche Einlage in Höhe von .-.
Auskauf in Höhe von .-.
Kapitalbezug in Höhe von .-.
Sie können die geführte Tour jederzeit wiederholen oder nun direkt bei den Erweiterten Angaben Änderungen vornehmen.