St. Galler Pensionskasse - Ihre berufliche Vorsorge: Ein Thema fürs ganze Leben

Ihre berufliche Vorsorge: Ein Thema fürs ganze Leben

Im Verlauf Ihres Lebens gibt es immer wieder Berührungspunkte mit der beruflichen Vorsorge. Entscheide und Massnahmen, die Sie jetzt treffen, können Einfluss auf Ihren künftigen Lebensstandard haben. 

Unsere Übersicht zeigt Ihnen, wann es sich lohnt, an die berufliche Vorsorge zu denken.

18. Geburtstag

Jetzt gehts los: Die berufliche Vorsorge startet, wenn Sie das 17. Altersjahr vollendet haben. Sind Sie bereits erwerbstätig und verdienen jährlich ab 14'340 Franken (Stand 2022), zahlen Sie und Ihre Arbeitgeberin / Ihr Arbeitgeber ab jetzt Beiträge in Ihre Pensionskasse ein.

Ihre Pensionskasse ist einerseits zum Sparen fürs Alter da, andererseits kommt sie für Versicherungsleistungen im Fall einer Invalidität oder im Todesfall auf. Bis zu Ihrem 25. Geburtstag dienen Ihre Beiträge der Risikoabsicherung (Invalidität, Tod). Danach sparen Sie zusätzlich fürs Alter.

Die Fakten zum Eintritt in unsere Pensionskasse finden Sie hier.

Tipp: Mit der Wahl des passenden Sparplans können Sie die Höhe Ihres Beitrags in die Pensionskasse von Beginn weg mitbestimmen.

Heirat

Herzliche Gratulation zur Hochzeit! Die Heirat ist auch für Ihre berufliche Vorsorge ein folgenreiches Ereignis: Die Gelder, die Sie und Ihre Partnerin / Ihr Partner während der Dauer Ihrer Ehe in die Pensionskasse einzahlen, gehören hälftig Ihnen beiden. Zudem hat die hinterlassene Person im Fall des Todes der Partnerin / des Partners nun Anspruch auf eine Hinterlassenenrente.

Tipp: Falls Sie im Konkubinat oder einer eheähnlichen Gemeinschaft leben, können Sie bei der sgpk einen sogenannten Unterstützungsvertrag hinterlegen. Damit ist Ihre Partnerin / Ihr Partner weitestgehend im gleichen Umfang leistungsberechtigt, wie es verheiratete Paare sind. Hier gehts zum Unterstützungsvertrag.

Familie / Hobby

Sie möchten mehr Zeit mit Ihrer Familie verbringen? Ihr Hobby ausleben? Meistens führt eine Pensumsreduktion zu einem tieferen Lohn. Das hat Folgen für Ihre berufliche Vorsorge: Aufgrund des tieferen Einkommens sinkt der versicherte Lohn Ihrer Pensionskasse. Folgedessen zahlen Sie weniger Beiträge ein, und die Leistungen Ihrer beruflichen Vorsorge fallen geringer aus.

Lesen Sie mehr zum Thema Teilzeitarbeit, den Auswirkungen und möglichen Massnahmen, um die Leistungen Ihrer Pensionskasse zu verbessern.

Die Fakten zum Thema Teilzeitarbeit gibts hier.

Geben Sie das Erwerbsleben (vorübergehend) ganz auf, wird Ihr angespartes Pensionskassenguthaben auf einem Freizügigkeitskonto deponiert und dort bis zum Wiedereintritt in eine Pensionskasse oder längstens bis zum Zeitpunkt Ihrer Pensionierung verzinst. Im Fall einer Invalidität oder im Todesfall zahlt jetzt nur die erste Säule (AHV/IV) Rentenleistungen aus. Was Ihre Pensionskasse betrifft, besteht lediglich ein Anspruch auf das vorhandene Guthaben auf dem Freizügigkeitskonto.

Tipp: Prüfen Sie einen unbezahlten Urlaub, falls Sie Ihren Mutterschafts- oder Vaterschaftsurlaub verlängern wollen. Damit bleiben Sie bei Ihrer Pensionskasse angeschlossen. Ihr Sparguthaben fürs Alter wird verzinst und Sie können sich während 24 Monaten freiwillig gegen die Risiken Invalidität und Todesfall zum bisherigen versicherten Lohn versichern. Allenfalls ist eine Invaliditäts- und Todesfallversicherung bei einer Versicherung zu prüfen, um weitere Leistungen zu decken.

Karriere

Im Verlauf Ihrer beruflichen Karriere verändert sich in aller Regel das Einkommen. Bis zu einem AHV-Lohn von 344'160 Franken sind Sie bei der sgpk in der Grundversicherung versichert. Höhere Lohnbestandteile werden in der Zusatzversicherung als Kapitalleistungen versichert.

Weitere Informationen zur Zusatzversicherung finden Sie hier.

Wechseln Sie die Arbeitsstelle, so wird Ihr Sparguthaben an die neue Pensionskasse überwiesen, man spricht von der Austrittsleistung. Sie können somit nicht frei über Ihre Austrittsleistung verfügen – es sei denn, Sie machen sich selbstständig oder wandern aus. Bitte beachten Sie, dass für EU-/EFTA-Länder spezielle Regelungen gelten, wir beraten Sie gerne zu diesem spezifischen Thema.

Die Fakten zum Austritt aus unserer Pensionskasse gibts hier.

Tipp: In speziellen Fällen können Sie Ihre Pensionskasse auf eigene Kosten weiterführen, beispielsweise wenn Sie 55 Jahre alt sind und Ihr Arbeitgeberin/Ihr Arbeitgeber Ihr Arbeitsverhältnis kündigt. Ab 65 Jahren und sofern Sie weiterhin berufstätig sind, können Sie längsten bis zum 70. Altersjahr Sparbeiträge in Ihre Pensionskasse einzahlen.

Wohneigentum

Ihre Pensionskasse kann Wohnträume wahr machen: Zur Finanzierung von selbst genutztem Wohneigentum oder wenn Sie Anteile einer Wohnbaugenossenschaft kaufen möchten, können Sie Ihr Vorsorgeguthaben vorzeitig beziehen oder verpfänden. Wie hoch der mögliche Betrag ist, zeigt Ihnen Ihr Vorsorgeausweis (Rubrik Wohneigentumsförderung WEF) oder das sgpk-Versichertenportal.

Die Fakten zur Wohneigentumsförderung (WEF) gibts hier.

Tipp: Denken Sie daran, dass sich ein Vorbezug negativ auf Ihre Altersleistungen auswirkt. Durch die Rückzahlung des Vorbezugs können Sie die entstandene Lücke wieder schliessen. Einkäufe in Ihre Pensionskasse sind erst nach der Rückzahlung allfälliger WEF-Vorbezüge möglich.

Scheidung

Wegen ihrer weitreichenden Folgen gehört auch das Thema Scheidung zu einem wesentlichen Ereignis mit Wirkung auf die berufliche Vorsorge. In der Regel wird das während der Dauer der Ehe / der eingetragenen Partnerschaft von Ihnen und Ihrer Partnerin / Ihrem Partner eingebrachte Sparguthaben (Spargutschriften und Zinsen) halbiert. Das kann die künftige Altersrente respektive das Sparguthaben empfindlich schmälern. Geteilt wird übrigens auch dann, wenn die Partnerin / der Partner bereits pensioniert oder invalid ist.

Beachten Sie, dass eine gerichtliche Trennung keinen Einfluss auf die leistungsberechtigen Personen hat, die Leistungsansprüche gegenüber Ihrer Pensionskasse bleiben in diesem Fall unverändert.

Die Fakten zum Thema Scheidung gibts hier

Tipp: Prüfen Sie nach der Scheidung einen Wiedereinkauf. Sie können sich im Ausmass des Übertrags an Ihre geschiedene Partnerin / Partner wieder einkaufen und so die entstandene Vorsorgelücke schliessen.

Invalidität

Neben dem Sparen fürs Alter sichert Sie Ihre berufliche Vorsorge auch im Fall einer Invalidität finanziell ab. Die Invalidenrente der sgpk beträgt 55 Prozent des letzten versicherten Lohnes und sie wird bis zu Ihrem 65. Altersjahr ausbezahlt. Zudem wird Ihr Sparguthaben bis zu Ihrem 65. Altersjahr durch uns beitragsfrei nachgeführt. Bei einer Teilinvalidität erhalten Sie einen entsprechenden Anteil an der Invalidenrente der sgpk und im gleichen Umfang führt die sgpk Ihr Sparguthaben beitragsfrei weiter.

Weiter haben Sie Anspruch auf eine Invalidenkinderrente, sofern Ihre Kinder das 18. Altersjahr noch nicht erreicht haben, längstens jedoch bis zu deren vollendetem 25. Altersjahr

Die Fakten zum Thema Invalidität gibts hier

Tipp: Die Invalidenleistungen bei Unfall sind zusätzlich mit Leistungen der Unfallversicherung gedeckt. Dies ist bei Invalidität infolge Krankheit nicht der Fall, weshalb die Leistungen in diesem Fall üblicherweise tiefer ausfallen. Prüfen Sie allenfalls eine zusätzliche Invaliditätsversicherung bei einem klassischen Versicherungsanbieter.

Auszeit

Sich einfach mal eine Auszeit gönnen: Ein unbezahlter Urlaub kann die Lösung sein. Berücksichtigen Sie, dass während des Lohnausfalls keine Einzahlungen in Ihre Pensionskasse erfolgen.

Bleibt Ihr Arbeitsverhältnis bestehen (unbezahlter Urlaub), so verzinsen wir Ihr angespartes Guthaben in der Pensionskasse weiter. Aufgrund des fehlenden monatlichen Einkommens fallen jedoch die Beiträge weg. Der Versicherungsschutz betreffend Tod und Invalidität endet einen Monat nach Antritt des unbezahlten Urlaubs. Sie haben jedoch die Möglichkeit, die Risikoversicherung Ihres bisherigen Lohns maximal für die Dauer von 24 Monaten bei uns auf eigene Kosten weiterzuführen.

Wird Ihr Arbeitsverhältnis aufgrund der Auszeit aufgelöst, treten Sie aus Ihrer Pensionskasse aus. In diesem Fall sind Sie bis zu einem allfälligen Wiedereintritt für den Risikofall nicht versichert.

Wir haben die häufigsten Fragen unserer Versicherten zum unbezahlten Urlaub für Sie zusammengetragen.

Die Fakten zum unbezahlten Urlaub gibts hier.

Tipp: Führen Sie bei einem unbezahlten Urlaub die bisherige Risikoversicherung weiter. So sind Sie auch bei Invalidität oder Tod während der Auszeit versichert. Allfällige Vorsorgelücken, die durch einen Arbeitsunterbruch entstehen, können Sie später durch einen Pensionskasseneinkauf wettmachen

(Früh-)Pensionierung

Ab dem 58. Altersjahr können Sie sich der sgpk auf Wunsch frühzeitig pensionieren lassen, das ordentliche Rentenalter liegt bei 65 Jahren,

Ihr Sparguthaben in der Pensionskasse können Sie entweder als Rente, als Kapital oder als Mischform aus Rente und Kapital beziehen.

Oft entscheiden sich unsere Versicherten für einen schrittweisen Ausstieg aus dem Berufsleben. Betreffend Ihre Altersrente haben Sie in diesem Fall die Möglichkeiten, Ihren Beschäftigungsgrad zu reduzieren oder in Teilrente zu gehen. Bei letzterem können Sie eine Teil-Altersrente beziehen oder den Rentenbezug aufschieben.

Die Fakten zu den Altersleistungen der sgpk gibts hier.

Die Fakten zum Thema Kapitalbezug gibts hier.

Tipp: Wenn Sie Ihr Arbeitspensum nach dem 58. Altersjahr reduzieren, können Sie den vorherigen Lohn auf eigene Kosten weiterversichern. Dies gilt sowohl fürs Alterssparen als auch für die Risikoversicherung.

Todesfall

Sollten Sie versterben, haben Ihre nächsten Hinterbliebenen Anspruch auf eine Leistung aus Ihrer Pensionskasse. Die Ehegattenrente beträgt bei der sgpk 2/3 der Altersrente. Hinterlassene Kinder erhalten eine Waisenrente, mindestens bis zum vollendeten 18., längstens jedoch bis zum vollendeten 25. Altersjahr. Die Waisenrente der sgpk beträgt 11 Prozent Ihres versicherten Lohnes, bei Rentenbeziehenden 20 Prozent der vor dem Tod ausgerichteten Rente.

Die Fakten zu den Hinterlassenenleistungen der sgpk gibts hier.

Tipp: Beachten Sie, dass dies lediglich für verheiratete Paare oder solche mit eingetragener Partnerschaft gilt. Falls Sie im Konkubinat oder einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft leben, so muss ein unterzeichneter Unterstützungsvertrag vorliegen, damit Ihre Partnerin / Ihr Partner im gleichen Sinn leistungsberechtigt ist. Der Unterstützungsvertrag muss zudem mindestens fünf Jahre vor dem Ereignis bei der sgpk vorliegen.

sgpk-Versichertenportal: Ihre berufliche Vorsorge digital und interaktiv

Mit dem sgpk-Versichertenportal steht unseren Versicherten ein unverzichtbares Instrument für die Prüfung, Optimierung und Planung der beruflichen Vorsorge zur Verfügung. Berechnen Sie, wie sich ein Einkauf in Ihre Pensionskasse, eine Frühpensionierung oder ein Vorbezug im Rahmen der Wohneigentumsföderung auf Ihre finanzielle Vorsorgesituation auswirkt.

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